Allgemeine Geschäftsbedingungen

PUREGYM'S MITGLIEDSCHAFTSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINES

Die folgenden Mitgliedschaftsbedingungen (nachfolgend Mitgliedschaftsbedingungen) gelten für Mitgliedschaften bei PureGym AG, Grabenwisstrasse 5, CH-8604 Volketswil (nachfolgend PureGym). Die Handelsregisternummer ist CH-020.3.031.666-2. Verträge über die Mitgliedschaft, die in den Fitnessstudios von PureGym und über die digitalen Kanäle (Internet/ App) von PureGym abgeschlossen werden, kommen zwischen einer Privatperson (nachfolgend Mitglied) und PureGym zustande. Zusätzlich zu diesen Mitgliedschaftsbedingungen ist das Mitglied auch an die zum Zeitpunkt des Beitritts geltenden besonderen Bedingungen gebunden, auf die in diesen Mitgliedschaftsbedingungen Bezug genommen wird. Diese besonderen Bedingungen sind ein integraler und untrennbarer Bestandteil der Mitgliedschaftsbedingungen.

2. PUREGYM-MITGLIEDSCHAFT

2.1. BEDINGUNGEN FÜR DIE AUFNAHME IN DIE MITGLIEDSCHAFT

Bei der Aufnahme in die Mitgliedschaft muss das Mitglied seinen Namen, seine Adresse, seine E-Mail-Adresse, seine Telefonnummer und seine Zahlungsinformationen angeben. Sollten sich Kontakt- oder Bank-/Kartendaten nachträglich ändern, ist PureGym unverzüglich zu benachrichtigen. Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds sicherzustellen, dass PureGym jederzeit über die korrekten Kontakt- oder Bank-/Kartendaten des Mitglieds verfügt. PureGym kommuniziert per E-Mail. PureGym lehnt jede Verantwortung ab, wenn die E-Mail-Adresse nicht existiert, falsch ist oder aus irgendeinem Grund die E-Mails nicht beim Mitglied ankommen. Die Mitgliedschaf ist persönlich und kann nicht übertragen werden.

2.2.DIENSTLEISTUNGENUNDARTENDER MITGLIEDSCHAFT

Die Mitgliedschaf berechtigt zur Nutzung der PureGym-Einrichtungen (Trainingsbereich inkl. Geräte, Umkleiden, Duschen, Bistrobereich, etc.) und zur Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen. Eine Premium/ Unlimited-Mitgliedschaft berechtigt zur gemeinsamen Nutzung aller PureGym-Fitnessclubs. CoreMitgliedschaften berechtigen nur zur Nutzung des Hauptclubs des Mitglieds, der auf der Website angegeben ist. Der Vertrag zwischen dem Mitglied und PureGym kommt online über eine verschlüsselte Eingabe zustande. Das Mitglied gibt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab, wenn die Zahlung im Rahmen des Beitrittsprozesses erfolgreich erfolgt ist. PureGym wird die Annahme des Angebots unverzüglich per E-Mail bestätigen. Ein verbindlicher Vertrag kommt mit dem Zugang der Bestätigung zustande. Eine Übersicht über die bei PureGym gültigen Mitgliedschaftsarten und die spezifischen Bedingungen, Regeln, Zusatzkäufe und Zusatzleistungen für die einzelnen Mitgliedschaftsarten finden Sie in der Kostenordnung hier. Diese Zusammenfassung der Leistungen und Gebühren kann sich von Zeit zu Zeit ändern. Die Mitgliedschaft ist persönlich und darf nur vom Mitglied selbst genutzt werden. Die Mitgliedschaft gibt dem Mitglied Zugang zur Nutzung der Geräte und Dienstleistungen, die durch die Art der Mitgliedschaf abgedeckt sind. 2 Während dem Time Stopp hat das Mitglied keinen Zugang zu den PureGym-Fitnessclubs. Die Mitgliedschaf kann ab dem vereinbarten Startdatum genutzt werden, das auf der Bestätigung angegeben ist. Preisnachlässe gelten nur für die Dauer des Aktionszeitraums. Nach Ablauf dieses Zeitraums erhöht sich der Preis für die Mitgliedschaft auf den aktuellen Hauptpreis für den Vertrag und den Fitnessclub; die entsprechenden Hinweise finden sich im Werbetext und -Inhalt und in der E-Mail-Bestätigung. PureGym behält sich das Recht vor, jegliche Aktion jederzeit und ohne Vorankündigung zu beenden.

2.3.ALTERSGRENZEN

Falls das Mitglied unter 18 Jahre alt oder rechtlich handlungsunfähig ist, muss es zum Abschluss einer Mitgliedschaf gemeinsam mit seinem gesetzlichen Vertreter ein PureGym-Zentrum aufsuchen oder eine von PureGym bereitgestellte digitale Lösung nutzen. Bei der Registrierung in einem PureGym-Zentrum sind beide Parteien verpflichtet einen gültigen Ausweis mit Foto vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter trägt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Mitgliedschaftsbedingungen durch das Mitglied und haftet für sämtliche Ansprüche, die PureGym im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und diesen Mitgliedschaftsbedingungen geltend machen kann. Das Mindestalter für das Training bei PureGym beträgt unabhängig von der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters 14 Jahre. PureGym behält sich das Recht vor, diese Altersgrenze jederzeit und ohne Vorwarnung zu ändern.

2.4.PREMIUM-MITGLIEDSCHAFT / NUTZUNG DURCH FREUNDE

Premium-Mitglieder/Unlimited-Mitglieder sind berechtigt, an Wochenenden (Samstag und Sonntag) mit einer zusätzlichen Person ("Freund") ohne zusätzliche Kosten den PureGym-Fitnessclub gemeinsam zu nutzen. PremiumMitglieder haben die Möglichkeit, einen Link mit dem Freund zu teilen, der sich (nur einmal) registrieren und die mobile App herunterladen muss, um über einen QR-Code Zugang zum Club zu erhalten. Der QR-Code funktioniert nur an Samstagen und Sonntagen für maximal 10 Einträge pro Monat (d. h. die maximale Anzahl von Samstagen/ Sonntagen in einem Kalendermonat). Das Mitglied muss sicherstellen, dass der Freund die Hausordnung einhält und die Anweisungen des Personals befolgt. Das Mitglied trägt die volle Verantwortung für die Handlungen des Freundes (vgl. Abschnitt 3). 2.5.TAGESKARTEN Die Tageskarten-Mitgliedschaft wird an dem von Ihnen angegebenen Datum aktiviert und läuft bis Mitternacht des angegebenen Datums. Sie haben Anspruch auf alle Rechte und Privilegien, die für die gewählte Art der Mitgliedschaft gelten. Sie können diese Tagesmitgliedschaft nicht auf eine andere Person übertragen oder auf ein anderes Datum verschieben. Tageskarten sind nicht erstattungsfähig.

2.6.ÄNDERUNG DER MITGLIEDSCHAFTSART DURCH DAS MITGLIED

Wechselt das Mitglied während der Mindestvertragslaufzeit die Art der Mitgliedschaft, die zu einem Aktionspreis erworben wurde, verfällt der Aktionspreis und das Mitglied muss ab dem Tag des Inkrafttretens des Wechsels den vollen Preis für die geänderte Mitgliedschaft bezahlen.

2.7.TIME STOPP DER MITGLIEDSCHAFT 2.7a TIME STOPP FÜR MONATSMITGLIEDSCHAFT

Ein Mitglied mit einer Monatsmitgliedschaf kann seine Mitgliedschaft für einen Zeitraum von bis zu 2 Monaten pro Jahr aus beliebigen Gründen unterbrechen. Ein Time Stopp-Antrag kann nur über das Online-Portal gestellt werden und unterliegt einer Verwaltungsgebühr pro Time Stopp-Antrag. Der Unterbruch ist auf maximal zwei aufeinanderfolgende Monate beschränkt (keine Gebühr wird erhoben bei Premium / Unlimited Mitgliedschaften). Time Stopps sind nur für volle Monate zulässig. Ein Time Stopp kann nur ab dem nächsten Verlängerungsdatum des Vertrags des Mitglieds vorgenommen werden. Es ist nicht möglich, rückwirkend einen Time Stopp für die Vergangenheit zu beantragen. 3 Die Fristen für die Zahlungen und die Kündigungsfristen bleiben nach der Rückkehr des Mitglieds aus dem Time Stopp unverändert.

2.7b TIME STOPP FÜR JAHRESMITGLIEDSCHAFT

Es ist nicht möglich, ein Jahresmitgliedschaf zu unterbrechen.

2.7c TIME STOPP VON LEGACY-VERTRÄGEN

Premium-Mitglieder mit Jahresbeiträgen, die vor dem 15. Juni 2024 beginnen (im Folgenden als "Legacy Premium Members" bezeichnet), können ihre Mitgliedschaft aus einem der folgenden berechtigten Gründe für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten unterbrechen: (1) bei einem beruflichen Auslandsaufenthalt von mehr als vier Wochen Dauer mit Bestätigung des Arbeitgebers; (2) bei ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder eines Unfalls von mehr als vier Wochen Dauer; oder (3) bei nachgewiesenem Militär- oder Zivilschutzdienst von mehr als vier Wochen Dauer. Legacy-Premium-Mitglieder müssen sich an den Mitgliederdienst wenden, um den Time Stopp zu beantragen, indem sie die entsprechenden Belege zum Nachweis des berechtigenden Grundes einreichen. Time Stopps sind nur für volle Monatszeiträume zulässig und können nicht rückwirkend in der Vergangenheit vorgenommen werden. Der Beginn des Unterbruchs ist der 1. Tag des Monats, der auf die Bestätigung des Time Stopps durch den Mitgliederdienst folgt. Während dem Time Stopp hat das Mitglied keinen Zugang zu den PureGym-Fitnessclubs. Die Fristen für die Zahlungen und die Kündigungsfristen bleiben nach der Rückkehr des Mitglieds aus dem Time Stopp unverändert. Wenn das Mitglied seine Premium-Mitgliedschaf nach dem 15. Juni 2024 automatisch erneuert, gilt die Mitgliedschaft nicht mehr als Legacy-Mitgliedschaft und unterliegt den Abschnitten 2.7a / 2.7b.

3. NUTZUNG DER MITGLIEDSCHAFT/DES ZENTRUMS 3.1.HAUSORDNUNG

Das Mitglied verpflichtet sich, sich kontinuierlich mit der geltenden Hausordnung vertraut zu machen und diese einzuhalten. Das Mitglied hat sich an die Hausordnung und die Regeln für unbeaufsichtigte Zeiten zu halten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Die Hausordnung kann im jeweiligen PureGym-Fitnessclub sowie auf der PureGym-Website eingesehen werden und kann von PureGym jederzeit ohne Zustimmung des Mitglieds geändert werden. Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Hausordnung und/oder die Regeln für unbeaufsichtigte Zeiten und/oder die Anweisungen des Personals ist PureGym berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Rückerstattung der Vergütung zu kündigen und ein sofortiges Hausverbot auszusprechen. Dies gilt insbesondere im Falle des Konsums von alkoholischen Getränken oder Drogen in den Räumlichkeiten des Fitnessclubs. Ein Verstoss des Mitglieds gegen die Hausordnung stellt einen Verstoss gegen die Mitgliedschaft und die Mitgliedschaftsbedingungen dar und kann zum Ausschluss oder zur Beendigung der Mitgliedschaft, zur Auferlegung von Gebühren und zum Ausschluss (Blacklisting) des Mitglieds von der Mitgliedschaft bei PureGym und den mit PureGym verbundenen Unternehmen führen. PureGym kann den Ausschluss für einen von PureGym festgelegten Zeitraum definieren oder für dauerhaft erklären. PureGym behält sich das Recht vor, bei Verstössen gegen die Hausordnung eine Strafanzeige zu erstatten.

3.2.ZUTRITT MITGLIEDER / MITGLIEDSCHAFTSKARTEN

Das Mitglied muss die PureGym Mobile App verwenden, um Zugang zum Fitnessstudio zu erhalten, indem es das 4 QR-Code-Schild am Eingang seines Fitnessstudios scannt. Mitglieder mit alten Mitgliedschaftskarten können auch ihre Karten verwenden, um Zugang zu den Fitnessstudios von PureGym zu erhalten. PureGym entscheidet, ob die Mitgliedschaftskarten in physischer und/oder digitaler Form ausgegeben werden. Mitgliedschaftskarten (digital oder physisch) sind persönlich und dürfen nicht von anderen Personen verwendet werden. Die Mitgliedschaftskarten müssen immer mitgeführt und vor Beginn des Trainings eingescannt werden. Sie ermöglichen den Zugang zu den PureGym-Fitnessstudios und Einrichtungen in der Schweiz, die in der vom Mitglied gewählten Mitgliedschaft enthalten sind. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, seine Mitgliedschaftskarte sicher und so aufzubewahren, dass sie nicht beschädigt wird, verloren geht oder von anderen benutzt wird, z.B. für unberechtigten Zugang zu den PureGymFitnessstudios oder tätigen von Einkäufen. Bei Verlust oder Verdacht auf Missbrauch ist PureGym unverzüglich, auch schriftlich, zu informieren. Es obliegt dem Mitglied zu beweisen, dass die Mitgliedschaftskarte bei PureGym als verloren gemeldet wurde, falls nachträglich Zweifel daran aufkommen. Das Mitglied kann für die unbefugte Verwendung von Mitgliedschaftskarte haftbar gemacht werden, bis die Karte bei PureGym als verloren oder unerlaubterweise verwendet gemeldet wurden. Wenn die physische Mitgliedschaftskarte beschädigt wird oder verloren geht, muss dies unverzüglich der PureGym gemeldet werden, die dann gegen eine Gebühr eine neue Mitgliedschaftskarte ausstellt. Um eine physische Mitgliedschaftskarte zu erhalten, muss das Mitglied in einem PureGym-Fitnessstudio während den Öffnungszeiten persönlich erscheinen.

3.3.PUREGYM-APP UND WEBSITE PureGym kann dem Mitglied den Zugang zur Verwaltung seiner Mitgliedschaf und seines Trainings über eine App oder eine Website ermöglichen. Die Nutzung bestimmter Funktionen durch das Mitglied erfordert, dass sich das Mitglied anmeldet und die von PureGym erhaltenen persönlichen Anmeldeinformationen verwendet. Was in Abschnit 3.2 über die Aufbewahrung, den Verlust und den Missbrauch von Mitgliedschaftskarten gesagt wird, gilt ebenso für die persönlichen Anmeldeinformationen. PureGym haftet nicht für Nichtverfügbarkeit, Crashes und Defekte oder technische Probleme im Zusammenhang mit der App oder der Website von PureGym, auch nicht im Zusammenhang mit der Registrierung, Stornierung und anderen Vorgängen.

3.4.ANMELDUNG ZU UND ABMELDUNG VON AKTIVITÄTEN BEI PUREGYM

Bestimmte Arten von Mitgliedschaften ermöglichen es dem Mitglied, sich für verschiedene Aktivitäten anzumelden, z. B. für Sportkurse (Live Group Fitness). Die Anmeldung und Abmeldung für Aktivitäten müssen über die App oder die Website von PureGym erfolgen.

3.5.WERTSACHEN UND SACHSCHÄDEN Für die Aufbewahrung von Kleidung stehen den Mitgliedern Umkleidespinden zur Verfügung. Die Mitglieder müssen ihre eigenen Schlösser mitbringen. PureGym übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen, Kleidung oder anderen Gegenständen. Das Premium/Unlimited-Mitglied muss den Freund darüber informieren. PureGym empfiehlt, besonders wertvolle Gegenstände (z. B. Bargeld, Uhren, Schmuck, Geldbörsen, Taschen usw.) weder in das Fitnessstudio mitzubringen noch in den Umkleidespinden aufzubewahren. Andere von den Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände sollten während des Trainings in einem sicher verschlossenen Umkleidespind aufbewahrt werden. PG haftet nicht für den Verlust von Eigentum, Diebstahl oder Schäden, die in den Fitnessstudios von PureGym 5 auftreten.

3.6.GESUNDHEIT UND PERSONENSCHÄDEN

Alle Übungen werden auf eigene Gefahr durchgeführt. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, in einem Gesundheitszustand zu sein, der die Teilnahme an den Aktivitäten bei PureGym erlaubt, ebenso wie das Mitglied dafür verantwortlich ist, die notwendigen Einführungen/Anweisungen erhalten zu haben, um die Aktivitäten korrekt und sicher durchzuführen. PureGym haftet nicht für Verletzungen, die durch Nichtbeachtung der oben genannten Punkte, Unfälle oder Handlungen oder Unterlassungen anderer Besucher verursacht werden. PureGym ist nicht dafür verantwortlich, die körperliche Verfassung der Mitglieder für das Training im Fitnessstudio zu beurteilen. Wenn eine Beurteilung im Fitnessstudio vorgenommen wird, dient dies nicht zu diagnostischen Zwecken.

3.7.VIDEOS UND FOTOS AUFNEHMEN

In den Räumlichkeiten von PureGym dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der PureGym -Zentrale keine Video- (Bewegtbild-) und/oder Fotoaufnahmen für kommerzielle Zwecke gemacht werden. Es ist nicht gestattet, Videos (bewegte Bilder) oder Fotos von anderen Personen in den Fitnessstudios von PureGym aufzunehmen oder diese ohne Zustimmung in Online-Medien zu veröffentlichen. 3.8.VIDEOÜBERWACHUNG PureGym ist ein 24/7-Fitnessstudio, es sei denn, auf der Website sind andere Öffnungszeiten angegeben. Alle PureGym-Fitnessstudios werden mit CCTV überwacht. Der Zweck der CCTV-Überwachung ist die Verhinderung von Straftaten und die Sicherheit der Mitarbeiter und der Gäste. Weitere Informationen zur Videoüberwachung finden Sie in der jeweils gültigen Datenschutzerklärung, die Sie hier abrufen können. PureGym behält sich das Recht vor, den unbefugten Zugang zum PureGym-Fitnessclub zu sperren und/oder eine Geldstrafe zu verhängen. Die Bussgelder für den ersten, zweiten und dritten Verstoss gegen den unbefugten Zugang können der Gebührenordnung hier entnommen werden.

4. ZAHLUNG

Bei allen neuen Mitgliedschaften sind die vertraglich vereinbarten Beträge sofort fällig und müssen online mit einer unserer Zahlungsarten (Kreditkarte, Debitkarte, Wallet-Zahlung, etc.) bezahlt werden. Zahlungen werden in den PureGym-Fitnessclubs nicht angenommen. Fällige Zahlungen für Monatsbeiträge werden automatisch mit der im Online-Portal registrierten Zahlungsart am Verlängerungsdatum der Mitgliedschaf abgebucht, wenn die Kündigung nicht vom Mitglied veranlasst wurde (vgl. Abschnitt 6). Das Mitglied muss für eine Monatsmitgliedschaft eine monatliche Gebühr sowie eine Beitrittsgebühr und alle anderen Gebühren und Servicegebühren gemäss den jeweils gültigen Preisen von PureGym bezahlen. Eine Monatsmitgliedschaf setzt voraus, dass sich das Mitglied für automatische Zahlungen über einen von PureGym bestimmten Zahlungsdienstleister entscheidet. Um die mit Ihrer Mitgliedschaf verbundene Zahlungsvereinbarung zu kündigen, muss das Mitglied die Schritte zur Kündigung in Abschnitt 6 befolgen.

4.1.ZAHLUNGSDIENST FÜR VOLLSTÄNDIG BEZAHLTE VERLÄNGERUNGEN

Bei vorausbezahlten Mitgliedschaften zahlt das Mitglied bei Beginn der Mitgliedschaft im Voraus für den gesamten Zeitraum der Mitgliedschaft. Wenn die Mitgliedschaft nicht gemäss Abschnitt 6 gekündigt wird, werden die Rechnungen für die automatische Verlängerung per E-Mail verschickt und sind im Online-Portal verfügbar. Die Mitglieder müssen per Banküberweisung unter Verwendung des QR-Codes auf der Rechnung den Rechnungsbetrag 6 biszum Fälligkeitsdatum der Rechnung zahlen. Zahlt ein Mitglied nicht bis zum Fälligkeitsdatum der Rechnung, wird ihm der Zugang zu den PureGym-Fitnessclubs ab dem ersten Tag des Verzugs verwehrt, bis alle ausstehenden Beträge beglichen sind. Für die erste (10 Tage nach Fälligkeit) und zweite (20 Tage nach Fälligkeit) Mahnung wird dem Mitglied eine Mahngebühr in Rechnung gestellt, die zu den offenen Forderungen addiert wird, wenn die Zahlung nicht bis zu den in Rechnung festgesetzten Zahlungsfrist erfolgt ist. Werden die ausstehenden Beträge (inkl. Mahngebühren) nach mindestens 2 schriftlichen Mahnungen nicht bis zum letzten Fälligkeitstag (27 Tage nach Fälligkeit der Rechnung) beglichen, übergibt PureGym den Fall an ein Inkassounternehmen (Intrum), woraufhin das Mitglied die offene Forderung direkt mit dem Inkassounternehmen begleichen muss. Das Inkassobüro erhebt zusätzliche Gebühren gemäß der aktuellen Gebührentabelle des Inkassobüros, wie in der Gebührentabelle des Inkassobüros angegeben. Die Gebührentabelle kann hier eingesehen werden: www.fairpay.ch.

4.2.NICHT ODER VERSPÄTET GEZAHLTE RECHNUNGEN

Wird ein fälliger Betrag nicht fristgerecht bezahlt, wird eine Mahnung per elektronischer Mitteilung verschickt. PureGym erhebt eine Mahngebühr nach den aktuellen Sätzen, die auf der Gebührenordnung von PureGym hier zu finden sind. Erfolgt die Zahlung nicht bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum, hat PureGym das Recht, die Mitgliedschaft ohne Vorankündigung zu sperren, so dass das Mitglied keinen Zugang zum PureGym-Fitnessstudio mehr hat. Bei fortgesetzter Nichtzahlung hat PureGym das Recht, die Mitgliedschaf fristlos zu kündigen und andere ausstehende und fällige Beträge sofort einzufordern. Wenn die Mitgliedschaft gesperrt ist, kann das Mitglied das PureGym-Fitnessstudio nicht betreten, keine Mitgliedschaftsvorteile nutzen oder seine Mitgliedschaf ändern, bis der gesamte ausstehende Betrag an PureGym gezahlt wurde und ein entsprechender Nachweis vorgelegt wurde. PureGym behält sich das Recht vor, Bonitätsprüfungen bei Mitgliedern oder potenziellen Neumitgliedern vorzunehmen sowie Zahlungsverhalten an die Intrum AG, an den Schweizerischen Verband Creditreform oder an andere Inkassobüros weiterzugeben. Im Falle des Ausschlusses des Mitglieds, der Beendigung der Mitgliedschaft, des Ausschlusses des Mitglieds und der Anzeige bei der Polizei, vgl. Ziffern 3.1. und 8, sind ausstehende Beträge sofort fällig.

4.3.ERSTATTUNG VON GUTHABEN

Im Falle einer Forderung gegenüber PureGym wird PureGym solche Beträge in der Regel auf zukünftige Mitgliedschaften anrechnen. Wird die Mitgliedschaf gekündigt und hat das Mitglied ein Restguthaben, wird der Betrag auf das im Online-Portal registrierte Zahlungsart des Mitglieds zurückgebucht.

4.4.GEBÜHREN

Die Beitrittsgebühr (sofern eine solche zu entrichten ist) und die vertraglichen Mitgliederbeiträge sind zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sofort fällig. Die Beitrittsgebühren werden zur Deckung der initialen Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Registrierung der neuen Mitgliedschaft erhoben.

5. ÄNDERUNGEN

5.1. ÄNDERUNGEN DER MITGLIEDSCHAFTSBEDINGUNGEN

PureGym kann laufend Änderungen an diesen Mitgliedschaftsbedingungen vornehmen. Die Änderungen werden rechtzeitig über die digitalen Kanäle von PureGym bekannt gegeben. Bei wesentlichen Änderungen, die sich auf das Mitglied auswirken, wird PureGym das Mitglied mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich per E-Mail informieren. Das Mitglied hat jederzeit die Möglichkeit, seine Mitgliedschaf gemäss Klausel 6.1 zu kündigen.

7 5.2. ÄNDERUNGEN DER MITGLIEDSCHAFTSARTEN, DIENSTLEISTUNGEN UND PRODUKTE

PureGym kann Änderungen an den angebotenen Mitgliedschaftsarten, Dienstleistungen und Produkten vornehmen. PureGym wird das Mitglied mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich per E-Mail informieren. Das Mitglied hat jederzeit die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft gemäss Ziffer 6.1 zu kündigen.

5.3 ÄNDERUNGEN DER GEBÜHREN UND PREISE

Die Mitgliedsbeiträge können jederzeit erhöht werden. Für Vertragsverlängerungen gelten die neuen Preise, sofern die Erhöhung dem Mitglied mindestens 30 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist (siehe Ziff. 6.1 und 6.2) mitgeteilt wurde und das Mitglied den Vertrag nicht fristgerecht kündigt. PG kann laufend neue Gebühren einführen oder Gebühren ändern, die den Mitgliedschaftsbedingungen unterliegen. Solche Gebühren können beispielsweise aufgrund erhöhter Kosten für die Bearbeitung von Kundenanfragen, verlorenen Mitgliedskarten oder anderen Ausrüstungsgegenständen oder die Abwicklung von Kundenzahlungen, auch infolge von Änderungen der Geschäftsabläufe von PG, eingeführt oder angepasst werden. Die Änderungen werden rechtzeitig in der jeweils gültigen Preisliste von PG und in den digitalen Kanälen von PG veröffentlicht. Wenn PG neue Gebühren einführt, wird PG das Mitglied mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der neuen Gebühr schriftlich per E-Mail informieren.

6. KÜNDIGUNG, ANNULLIERUNG USW. 6.1.KÜNDIGUNG DURCH DAS MITGLIED

Alle Verträge verlängern sich automatisch mit den gleichen Zusatzleistungen ("Bolt-on") für die gleiche Dauer zu den aktuell gültigen Preisen und den aktuell gültigen Mitgliedschaftsbedingungen, sofern der Vertrag nicht mindestens 10 Tage vor Ablauf der Mitgliedschaft ausschliesslich über den Online PureGym Mitgliederbereich gekündigt wird. Eine Kündigung kann nur über den Online-PureGym-Mitgliederbereich vorgenommen werden. Das Mitglied erhält von PureGym eine Bestätigung der Kündigung. Im Falle von Zweifeln über die Beendigung der Mitgliedschaft obliegt es dem Mitglied, die Beendigung der Mitgliedschaft über den erforderlichen Kommunikationskanal (das Online-Mitgliederportal) nachzuweisen.

6.2.BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT MIT MINDESTVERTRAGSLAUFZEIT ODER VOLLZAHLUNG

Hat das Mitglied eine Mitgliedschaf mit einer Mindestvertragsdauer abgeschlossen, so kann die Mitgliedschaft zum Ende des Monats gekündigt werden, in dem die Mindestvertragsdauer abläuft. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann die Mitgliedschaft gemäss Ziffer 6.1 gekündigt werden. Die Kündigung einer voll bezahlten Mitgliedschaft kann ausnahmsweise gewährt werden, wenn ein Mitglied seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, und zwar nur gegen Vorlage einer offiziellen Bescheinigung des kantonalen Amtes für Bevölkerungsfragen. Dem Mitglied wird der verbleibende Betrag seines Mitgliedsbeitrags anteilig vom Ende der Kündigungsfrist bis zum Ende der Beitragsperiode zurückerstattet. Kündigungsanträge können über das Kontaktformular hier oder per E-Mail an swiss.info@puregym.com an den Mitgliederdienst gestellt werden.

6.3.BEENDIGUNG DURCH PUREGYM

PureGym kann die Mitgliedschaf des Mitglieds jederzeit mit einer Frist von 10 Tagen vor Ablauf der Mitgliedschaft kündigen. Zudem hat PureGym hat das Recht, die Mitgliedschaft des Mitglieds zu kündigen, wenn das Mitglied seine Verpflichtungen gegenüber PureGym erheblich verletzt. Verspätete oder nicht erfolgte Zahlung eines fälligen Betrages, Missbrauch der Mitgliedschaftskarte oder der Zugangsdaten, Doping oder wesentliche Verstösse gegen die Hausordnung stellen immer einen wesentlichen Verstoss dar. PureGym kann gegen das Mitglied auch die in der Hausordnung vorgesehenen Sanktionen verhängen, einschliesslich Ausschluss, Anzeige bei der Polizei usw.

8 6.4.ÜBERTRAGUNG DER VOLL BEZAHLTEN MITGLIEDSCHAFT

Eine voll bezahlte Mitgliedschaf kann übertragen werden. Um die Übertragung vorzunehmen, kann ein Antrag auf Übertragung des Vertrages auf eine andere Person gestellt werden. Hierzu ist ein entsprechender Antrag an PureGym unter Angabe des Namens und der Anschrift der übernehmenden Person zu stellen. Die Übertragung kann nur erfolgen, wenn die übernehmende Person einer neuen Vertragslaufzeit zustimmt, wobei sich der Mitgliederbeitrag anteilig zur übertragenen Restlaufzeit reduziert. Für die Übertragung wird eine Verwaltungsgebühr verrechnet. PureGym behält sich das Recht vor, Übertragungsanträge nach eigenem Ermessen abzulehnen.

7. VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN

Wenn eine PureGym-Mitgliedschaf registriert wird und wenn das Mitglied andere Dienste von PureGym nutzt oder zusätzliche Einkäufe tätigt, erhebt PureGym verschiedene personenbezogene Daten über das Mitglied in Übereinstimmung mit der jeweils geltenden Datenschutzrichtlinie, die Sie hier finden können.

8. HAFTUNG UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Das Mitglied nutzt die Einrichtungen und Dienste auf eigenes Risiko und eigene Gefahr und haftet in vollem Umfang für die von ihm und (bei Premium/Unlimited-Mitgliedschaft) vom Freund verursachten Schäden an allen Einrichtungen des PureGym-Fitnessclubs. PureGym schliesst jegliche vertragliche und ausservertragliche Haftung für Schäden des Mitglieds und (bei Premium/Unlimited-Mitgliedschaft) des Freundes aus, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Insbesondere schliesst PureGym auch jede (deliktische und vertragliche) Haftung für Vermögensschäden, Sachschäden und jede vertragliche Haftung für Handlungen und/oder Unterlassungen von Hilfspersonen aus. Sollte der Freund Ansprüche gegen PureGym geltend machen, hat das Premium/UnlimitedMitglied PureGym in vollem Umfang schadlos zu halten. Es obliegt dem Mitglied, eine Versicherung abzuschliessen. PureGym haftet nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, ebenso wenig wie für indirekte Schäden. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung, wenn die Möglichkeit des Mitglieds, den PureGym-Fitnessclub und die Einrichtungen zu nutzen, durch Renovierungs- oder Wartungsarbeiten, Schäden, Reparaturen, Reinigungs-, Gesundheits- oder Hygienemassnahmen oder andere von PureGym veranlasste betriebliche Massnahmen eingeschränkt wird. Kann PureGym seine Verpflichtungen gegenüber dem Mitglied aufgrund von Umständen, die sich der Kontrolle von PureGym entziehen und deren Folgen PureGym nicht vorhersehen oder überwinden konnte (höhere Gewalt), nicht erfüllen, so ruhen die gegenseitigen Verpflichtungen der Parteien während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt besteht. Das Mitglied kann seine Mitgliedschaft während dieses Zeitraums nicht kündigen, aber das Mitglied kann seine Mitgliedschaft auf die übliche Weise beenden. Wenn das Mitglied eine vorausbezahlte Mitgliedschaft hat und PureGym aufgrund höherer Gewalt für einen bestimmten Zeitraum nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Mitglied nachzukommen, kann das Mitglied nicht verlangen, dass die vorausbezahlte Mitgliedschaft für diesen Zeitraum ganz oder teilweise zurückerstattet oder sofort entschädigt wird. Bleibt die Mitgliedschaft über den Zeitraum der höheren Gewalt hinaus bestehen, zieht PureGym den Wert der vorausbezahlten Mitgliedschaft für diesen Zeitraum von der nachfolgenden Rechnungsstellung an das Mitglied ab.

9. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT

Für Klagen eines Mitglieds gegen PureGym ist das Gericht am Wohnsitz des Mitglieds oder am Sitz von PureGym zuständig. Für Klagen von PureGym ist das Gericht am Wohnsitz des Mitglieds zuständig. Der Mitgliedschaftsvertrag und die vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen unterstehen ausschliesslich dem Schweizer Recht. Jegliche Haftung für die Angebote und Leistungen von Drittanbietern wird, soweit gesetzlich zulässig, 9 ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen von Drittanbietern sowie für die Erbringung und den Inhalt der von diesen angebotenen Dienstleistung übernommen. Die Nutzung des Dienstes des Drittanbieters erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko des Mitglieds. Daraus entstehende Ansprüche hat das Mitglied ausschliesslich gegenüber dem Drittanbieter geltend zu machen. Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Fassung der Mitgliedschaftsbedingungen ist die deutsche Fassung massgebend.

10. KONTAKTINFORMATIONEN

Bei Fragen zu diesen Mitgliedschaftsbedingungen kann sich das Mitglied gerne über unser Kontaktformular hier an PureGym wenden. Wenn das Mitglied Bedenken bezüglich seiner erworbenen Mitgliedschaf äussern möchte, muss es den PureGym - Mitgliederservice über unsere Website hier kontaktieren.

11. VERSIONEN

Diesist die Version 2.0 - 2024 der PureGym-Mitgliedschaftsbedingungen, die für alle Mitgliedschaften gelten.

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